Gesundheit

In diesem Teil finden sich Informationen zu den gängigen Gesundheitsthemen des Labrador Retrievers, resp. welche davon die Elterntiere bestehen müssen, damit mit ihnen gezüchtet werden darf. Sowie ganz kurz etwas zum Wesens- und Formwertbeurteilung.
Für mehr Informationen zu artgerechter, freundlicher Erziehung finden sich in einer separaten Seite, dort geht es neben Erziehung im Allgemeinen auch um die Steadiness -> Link.
Ebenfalls wichtige Lektüre ist die Seite mit den Hinweisen für zukünftige Welpeninteressenten -> Link.
Sowie die Seite mit den häufigen Fragen -> Link.

HD & ED

Besonders grössere und schwerer Rassen leiden leider häufig unter der sogenannten Hüft- oder Ellbogendysplasie. Auch der Labrador Retriever kann davon betroffen sein. Die Gelenke können durch zu enge oder steile Winkelung oder unschöne Formung später zu massiven Problemen und Arthrose führen. Auch Aufzuchtsfehler wie zu grosse Belastung der Gelenke durch Treppensteigen, rumspringen, toben, Ernährungsfehler sowie zu schnelles Zulegen an Gewicht können zu schlechten HD- und ED Werten führen.
Im Zuge der Zuchtzulassung der Elterntiere gibt es Richtlinien, welche erfüllt werden müssen, bezogen auf Hüft, resp Ellbogen sind in der Schweiz folgende Ergebnisse zur Zucht zugelassen:
  • HD A (frei), B (Übergangsform) oder C (leicht)
  • ED 0 (frei) oder 1 (Übergangsform)
Ich habe mir zur Aufgabe gemacht nur mit Hunden mit maximal B Hüften zu züchten.
Die genauen Erbvorgänge von diesen Gelenkserkrankungen sind leider noch nicht vollständig aufgeschlüsselt. Jedoch müssen wir davon ausgehen, dass diese via komplizierten Erbvorgängen an die Nachzucht weitergegeben wird. Auch der Einfluss von den oben beschriebenen Haltungsfehlern ist nur schwer einzuschätzen. Durch diese Umstände werden Nachkommen aus Elterntieren mit A Hüften nicht automatisch die gesunden Hüften der Eltern erben. Hier kommen die komplexen Erbgänge zum Zuge die unter Umständen schlechtere Gene an ihre Nachkommen weitergeben. Gute Röntgenergebnisse begünstigen eine Vererbung von guten Anlagen sind aber keine endgültige Garantie. Um den Genpool jedoch bei unseren bereits sehr eng verwandten Rassen nicht zu sehr zu verkleinern, ist es durchaus sinnvoll auch Rassevertreter mit B Hüften oder ED 1 zu berücksichtigen.
Die Auswertung der Hüften und Ellbogen kommt nicht nur dem Züchter und Rasse zugute. Auch der Besitzer des ausgewerteten Hundes profitiert davon, denn mit dem Wissen, ob die Gelenke gesund oder gefährdet sind, kann die richtige Auslastung gefunden werden und so dem Hund ein erfülltes Leben ermöglicht werden, selbst wenn er rein von der Auswertung leider nicht die idealsten Voraussetzungen hat.
Weitere Informationen auf der Webseite der Dysplasie-Kommissionen Bern und Zürich: http://www.dysplasie-schweiz.unibe.ch/literatur/index_ger.html

Augenuntersuch

Wenn mit einem Hund unter RCS (Retriever Club Schweiz) gezüchtet werden will, dann muss dieser einmal vor der Ankörung (Bewertungstag mit Wesenstest und Formwert) und sowie vor jedem Deckakt einen Attest vom einem spezialisierten, anerkannten Augentierarzt vorliegen haben, welches nicht älter als ein Jahr ist – sprich diese Untersuchungen müssen immer wieder erfolgen, wenn mit dem Hund gezüchtet werden soll (egal ob Rüde oder Hündin).
Überprüft werden beim Labrador folgende Krankheiten:
  • Entropium (eingerollte Augenlieder), Ektropium (ausgerollte Augenlieder)
  • PRA (progressive Retina-Atrophie – fortschreitender Netzhautschwund)
  • HC (Katarakt)
  • Retinadysplasie (Netzhautablösung)
  • Primäres Glaukom
Weitere Informationen zu Augenkrankheiten finden sich unter:

Gentest

Dank modernster Technologie können viele Erbkrankheiten aber auch Farbanlagen mittels Gentest nachgewiesen werden.
Je nach um welche Krankheit es sich handelt, gibt es die Abstufung von «frei», «befallen» und «Träger». Denn oft müssen zwei Genstellen (die eine Genstelle kommt vom Vater, während die andere vom Muttertier vererbt wurde) einen Defekt aufweisen, damit das Tier die Symptome zeigt und «krank» ist – diese Hunde sind von der Zucht ausgeschlossen. Ist nur eine der beiden Genstellen «schlecht», ist das Tier «Träger» oder «Carrier», d.h. bei diesem Tier kann die Krankheit nicht ausbrechen, jedoch kann es den Defekt wiederum an die nächste Generation vererben. Den Carrier darf man nur mit einem «freien» Tier verpaaren. Dies gewährleistet, dass selbst wenn das Elterntier den Defekt weiter vererbt, dies mit einer gesunden Genstelle des «freien» Tieres gekoppelt wird und somit im schlimmsten Fall Träger entstehen, jedoch nie solche, bei denen die Krankheit ausbrechen könnte. Das Tier, welches «frei» oder «clear» ist, hat zwei gesunde Genstellen von seinen Eltern erhalten und gibt nur gesunde an seine Nachkommen weiter.
Stammen die Nachkommen aus Verpaarungen mit nachweislich nur gesunden Erbanlagen gelten diese als frei über den Erbgang (clear by parentage). Für diese Tiere entfällt der Gentest. Auch hier bleibt anzufügen, dass nicht jedes Carrier Tier von der Zucht ausgeschlossen werden darf, da sonst die Menge an Hunden, mit welchen gezüchtet innerhalb einer Rasse wird zu klein wird.

Freiwillige Gentests sind verfügbar und erwähnt im Zuchtreglement des RCS für folgendes: prcdPRA, RD/OSD und EIC

Daneben gibt es weitere ggf sinnvolle Test, wie zB SD2 (disproportionierter Zwergwuchs / skeletale Dysplasie 2) oder farbgenetische Tests (damit kann festgestellt werden, ob ein Hund reinerbig schwarz ist oder noch andere Farben «trägt»).
Link zu weiteren Informationen über SD2: https://drc.de/gesundheit/allg-gesundheitsfragen/skeletale-dysplasie-2-sd2 resp. Gentests im Allgemeinen: https://drc.de/gesundheit/gentests

Gebiss

Erlaubt ist nur das Scherengebiss, die anderen Bisstypen, wie Kreuz-, Vor- und Rückbiss sind von der Zucht ausgeschlossen. Das Scherengebiss muss nicht ganz komplett sein, jedoch dürfen bestimmte Zähne nie fehlen. Dies wird am Bewertungstag durch den Formwertrichter überprüft.

Wesens- und Formwertbeurteilung

Kurz zusammengefasst, ist das Ziel der Beurteilungen, ob der Labrador sich wie ein Labrador verhält und wie einer aussieht. Nachdem der Züchter oder Deckrüdenbesitzer alle Untersuchungen hat durchführen lassen, kann der Hund für einen Bewertungstag beim RCS angemeldet werden. Auf der Retriever Club Seite (www.retriever.ch) finden sich vor allem zum Ablauf der dieser viele Hinweise und jeder Posten ist detailliert beschrieben. Hier möchte ich betonen, dass es nicht darum geht, dass überprüft wird, wie gut der Hund erzogen ist, sondern es wird versucht das Wesen zu bewerten und festzustellen, ob irgendwelche zuchtausschliessende Probleme vorliegen (z.B. Aggression, Schussscheue). Der Besuch eines Bewertungstages ist auch für Welpeninteressenten ohne eigene Zuchtabsichten immer sinnvoll.